Das Bewusstsein ist eine elementare Funktion der menschlichen Psyche. Es ermöglicht uns eine normale Interaktion mit unserer Umwelt. Man unterscheidet in der Medizin 4 verschiedene Einschränkungen der Bewusstseinslage:
Irgendwelche Schädigungen des Gehirns (Trauma, Hirnschlag, Epileptischer Anfall, Infektion), eine Störung des Stoffwechsels (Unterzuckerung, Überzuckerung), Störungen des Lungen- und des Herzkreislauf-Systems (Rhythmusstörungen, Atempausen, Orthostase) oder Vergiftungen können zu unterschiedlich starken Bewusstseinsstörungen führen.
Ein normales Bewusstsein bedeutet die Fähigkeit, die Umwelt wahrzunehmen, mit ihr adäquat zu kommunizieren und auf äussere Reize zu reagieren.
Bei Bewusstseinsstörungen kommt es zur Veränderung des normalen Bewusstseins. Das Bewusstsein kann dabei eingeschränkt (Bewusstseinstrübung) oder komplett ausgeschaltet sein (Bewusstlosigkeit). Eine kurze Bewusstlosigkeit von wenigen Sekunden bis zu maximal einer Minute wird als Ohnmacht oder Synkope bezeichnet. Die schwerste Form der Bewusstlosigkeit ist das Koma.
Es werden zwei Formen von Bewusstseinsstörungen unterschieden:
Es gibt verschiedene Grade der quantitativen Bewusstseinsverminderung:
Mögliche Begleitsymptome: Sehstörungen, flüchtige Lähmungen , Taubheitsgefühle , Sprachstörungen (Wortfindungsstörungen), Schwindel , Kopfschmerzen
Bewusstseinsstörungen können viele Ursachen haben. Neben Durchblutungsstörungen des Gehirns (z.B. Schlaganfall) sind Erkrankungen des Herzens, epileptische Anfälle oder eine Unterzuckerung im Rahmen einer Zuckerkrankheit häufige Auslöser. Auch Bewusstseinsstörungen nach einem Sturz oder Unfall, Infektionen, psychische Erkrankungen und viele weitere seltenere Ursachen kommen in Frage.
Psychiatrische Bewusstseinsstörungen (Psychosen) bei z.B. Manie, Schizophrenie , Drogenkonsum
Bewusstseinsstörungen sind unabhängig von der Ursache immer ein Notfall und erfordern sofortiges Handeln:
Eine bewusstlose Person niemals auf den Rücken lagern (Erstickungsgefahr durch Zurückfallen der Zunge). Ausserdem kann in der stabilen Seitenlage Speichel, Erbrochenes oder Blut aus dem Mund abfliessen.
Eine Bewusstseinsstörung oder Bewusstlosigkeit stellt immer einen medizinischen Notfall dar!
Welcher Arzt ist zuständig?
Notarzt (Notruf: Schweiz: 144, Internationaler Notruf 112)
Die Bewusstseinsstörung bzw. Bewusstlosigkeit selbst kann der Arzt einfach erkennen. Vielmehr geht es darum, den Grad der Bewusstseinsstörung abzuschätzen und die Ursache möglichst schnell zu eruieren und zu behandeln. Dabei spielt die Befragung von Angehörigen oder Beobachtern (Fremdanamnese) eine bedeutende Rolle.
Für den Arzt wichtige Informationen bei Bewusstseinsstörungen bzw. Bewusstlosigkeit:
Körperliche Untersuchung
Weitere Diagnostik/Spezielle Untersuchungen
Ausgehend von den bisherigen Ergebnissen können verschiedene weitere Untersuchungen folgen:
Bei Bewusstseinsstörungen erfolgt immer zuerst eine notärztliche Erstversorgung zur Sicherstellung der Vitalfunktionen (Atmung, Kreislauf). Die weitere Therapie richtet sich nach der Ursache.
Die Therapie kann von der Verabreichung von entsprechenden Medikamenten bis hin zur Notoperation (z.B. bei Hirnblutung) reichen. Nachfolgend einige Beispiele:
Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.
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